Archiv für die Kategorie 'KT Initiativen'

Jahresrechnung 2009

Kreistagssitzung 26. 07.2010                                                     Redebeitrag Dora Pfeifer-Suger   

 Sehr geehrte Frau Störr-Ritter, sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2009 war in Folge der Finanzkrise von finanzieller Unsicherheit und erheblichen Herausforderungen im Sozialbereich geprägt.

Die Finanzausgleichszahlungen wurden unter dem Jahr gekürzt, gleichzeitig stiegen die Kosten im Sozialbereich. Die höheren Ausgaben im Verwaltungshaushalt führten zu einer reduzierten Zuführung an den Vermögenshaushalt und schlussendlich zu einem Defizit von 1,7 Millionen Euro. (Dies wurde von meinen Vorrednern bereits ausführlich  beschrieben)

Der Zuschussbedarf des Sozialbereichs lag um 7 Millionen Euro höher als im Jahr 2008.  Der Zuschussbedarf für die Wohnungskosten nach SGB II sind enorm gestiegen und beliefen sich auf knapp 1,8 Millionen über dem Anschlag. Dabei sind die vom Sozialamt bzw. der ARGE akzeptierten Mietkosten niedriger angesetzt sind als die im Landkreis üblichen Mieten.

Vor allem bei Menschen mit niedrigen Einkommen, z. B. in Leiharbeit Beschäftigte, reicht der Verdienst oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, und der Lohn muss durch Leistungen nach SGBII aufgestockt werden.  Spätestens bei einsetzender der Kurzarbeit oder mit einsetzender Arbeitslosigkeit sofort in den SGB II-Bezug, weil das Arbeitslosengeld 1 nicht ausreicht um den Mindestbedarf zum Leben zu decken.

Zu großer Sorge Anlass gibt der anhaltende steigende Bedarf der Jugendhilfe, in 2009 mit 1,8  Millionen €. Auch in den kommenden Jahren muss in diesem Bereich mit steigenden Kosten gerechnet werden. Teilweise wurden die höheren Kosten durch neu auf den Landkreis übertragene Aufgaben wie im Bereich der Kinderbetreuung verursacht.

Aber vor allem ist hier deutlich ein Zusammenhang zwischen zunehmender Verarmung  durch prekäre Arbeitsverhältnisse und ALG-II-Bezug und steigendem Jugendhilfebedarf zu erkennen.

Die Forderung der Wirtschaft nach billigeren Arbeitskräften hat ihren Preis. Wo trotz langen Arbeitszeiten der Lohn nicht reicht, um selbst eine kleine Familie zu ernähren, wo Leistungsdruck und Angst um den Arbeitsplatz Menschen krank macht, zahlen die Schwächsten in der Gesellschaft – die Kinder – den höchsten Preis. Der Bedarf im Jugendhilfebereich und im Sozialbereich wird aufgrund der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situation auch in nächsten Jahren ansteigen.

Die Weichen werden im Bund und im Land gestellt. Die Zeche zahlen die betroffenen Menschen und die Landkreise und Gemeinden.

Immer mehr Aufgaben werden auf die Gemeinden übertragen, der Finanzausgleich, die Beteiligung der Kreis und Gemeinden am Steueraufkommen, wird aber nicht entsprechend angepasst und der Bund will die Beteiligung an den Wohnungskosten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger weiter reduzieren.

Hier müssen deutliche Signale an die Bundes- und Landesregierung gesendet werden. Denn für die Kreise und Gemeinden ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Wer bestellt, sprich die Gesetze erlässt und die Aufgaben verteilt muss auch das Geld dafür bereitstellen.

Auch im Bereich der Verwaltungsreform bleibt ein Defizit beim Landkreis, das sich in 2009 auf ca. 300.000.- € beläuft.

In den nächsten drei Jahren werden die Ausgleichszahlungen des Landes zum erreichen der so genannten Effizienzrendite um 1 Million € gekürzt werden. Wie diese 1 Million € durch weiteren Abbau von Personal kompensierte werden soll ist aus unserer Sicht mehr als fragwürdig.

Zudem soll das Vermessungsgesetz geändert und durch die zwingende Vergabe weiterer Vermessungsleistungen an öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die Privatisierung von Vermessungsleistungen vorangetrieben werden.

Diesem Vorhaben muss eine klare Absage erteilt werden. Das Land betreibt hier Klientelpolitik zu Lasten der Landkreise. Das Defizit das durch den Gebührenausfall entsteht kann nicht so schnell durch weiteren Personalabbau ausgeglichen werden.  

Die Haupteinnahmequelle des Landkreises ist die Kreisumlage. Dies muss den  Zuschussbedarf des Sozialbereichs decken.

Auch die Kosten, die für die 8 Kreisgymnasien anfallen sollten durch die Kreisumlage gedeckt werden.  Schließlich ist es eine Ausnahmesituation, dass allgemein bildende Gymnasien sich in der Trägerschaft eines Landkreises befinden. Normalerweise liegt diese bei Städten oder Gemeinden.

Der Zuschussbedarf im Sozialbereich belief sich auf bei 76.900.000.- €. Für die Kreisgymnasien wurden in 2009 etwa 7 Millionen € aus dem Kreishaushalt bezahlt.

Die Kreisumlage erbrachte gerundet 79.500.000 €.

Das bedeutet, dass 4,4 Millionen € nicht durch die Kreisumlage abgedeckt waren und diese eigentlich um etwa 1,8%punkte höher hätte sein müssen. Bei allem Verständnis für die schwierige Finanzsituation der Gemeinden muss aber auch hier gelten, wenn der Landkreis für die Gemeinden Aufgaben übernimmt, muss die Kreisumlage auch die Kosten decken.

Die finanzielle Situation wird sich in den kommenden Jahren eher verschärfen. Zurückgehende Zuweisungen vom Land an Gemeinden und Kreise stehen steigenden Ausgaben gegenüber. Die Bundesregierung wird sich endlich bewegen müssen um die kommunalen Haushalte vor dem Ruin zu retten. Die Gewerbesteuer muss auf eine breitere Basis gestellt werden. Zudem müssen die Kommunen über den Finanzausgleich so ausgestattet werden, dass sie die ihr übertragenen Aufgaben auch erfüllen können.

Erstellt am Montag, 26. Juli 2010
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Antrag auf öffentliche Behandlung im Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

An Frau Landrätin Dorothea Störr-Ritter       5. Juli 2010

Antrag

AGZ – Sitzung am 12.07.2010
Öffentliche Behandlung für den Tagesordnungspunkt 1

Die Kreistagsfraktion der Grünen beantragt:

1. den Tagesordnungspunkt 1, Bericht zum Atomkraftwerk Fessenheim, öffentlich zu behandeln und wegen Wahrung der Einladungsfrist noch einmal ent-sprechend einzuladen.

2. zusätzlich ein Mitglied aus der Kommission unabhängiger Wissenschaftler (GSIEN) einzuladen, die unter Leitung der Physikerin Monique Sené die Un-tersuchungen in den letzten Monaten begleitet haben.

Begründung:

Die nichtöffentliche Behandlung dieses Tagesordnungspunktes widerspricht dem Informa-tionsrecht der Bürgerinnen und Bürger und deren berechtigtem Interesse an den Vorgän-gen im Atomkraftwerk Fessenheim und an dessen Zustand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Sachverhalte und Informationen der Öffentlichkeit vorenthalten werden sol-len. Eine Behandlung hinter verschlossenen Türen wird das Misstrauen und die Sorge der Bevölkerung bezüglich der Sicherheit des Atomkraftwerks noch verstärken.

Nach der Landkreisordnung ist die nichtöffentliche Behandlung von Tagesordnungspunk-ten dann vorgesehen, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordert oder bei Vorberatungen in den Ausschüssen für den Kreistag. Da es sich laut der Vorlage nicht um eine Vorberatung, sondern um eine Information handelt und weder das öffentliche Wohl, noch ein berechtigtes persönliches Interesse einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern, sondern im Gegenteil ein, großes berechtigtes öffentliches

Interesse an diesem Thema besteht, halten wir es für geboten, diesen Tagesordnungs-punkt öffentlich zu verhandeln.

Vor etwa 2 Wochen veröffentlichte die Kommission unabhängiger Wissenschaftler ihren Bericht zum Zustand von Block 1 des Atomkraftwerks Fessenheim. Im Sinne einer ausgewogenen und neutralen Darstellung des Sachverhalts und einer umfassenden Information halten wir es für wichtig, eine Wissenschaftlerin bzw. einen Wissenschaftler aus dieser Kommission zur Sitzung des AGZ einzuladen.

Barbara Schweier, Dr. Martin Richter, Dora Pfeifer-Suger

Anhang (pdf)

Erstellt am Montag, 5. Juli 2010
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Antrag Information des Kreistags und der Öffentlichkeit über die Sitzungen der CLIS

An Frau Landrätin Dorothea Störr-Ritter                             1. Juli 2010

1. Wir beantragen hiermit, jeweils nach einer Sitzung der CLIS in der darauf fol-genden öffentlichen Sitzung des Kreistags über die dort behandelten Punkte zu berichten. Nur so kann Transparenz und ein kontinuierlicher Informations-fluss für die Bevölkerung erreicht werden.

2. Bitten wir Frau Landrätin Störr-Ritter, eine deutsche Fassung der Sitzungs-protokolle der CLIS den Kreisrätinnen und Kreisräten zur Verfügung zu stel-len.

Begründung:
Durch eine Gesetzesänderung in Frankreich wurde die seit der Inbetriebnahme des Atom-kraftwerks bestehende lokale Kontrollkommission CLS in CLIS geändert, wodurch die Öff-nung für Mitglieder aus Deutschland möglich wurde. Dadurch sollte mehr Transparenz her-gestellt und der Informationsfluss für die Bevölkerung auf der deutschen Seite verbessert werden.

Seit Anfang des Jahres 2009 ist Frau Störr-Ritter stimmberechtigtes Mitglied in der CLIS, der lokalen Information- und Kontrollkommission zum Atomkraftwerk Fessenheim. Die bis-herige Information der Öffentlichkeit über die Sitzungen der CLIS und der dort behandelten Themen durch die Presse ist bei weitem nicht ausführlich genug. Mehr Transparenz und eine umfassendere Information der Bevölkerung ist gerade in Bezug auf das Atomkraft-werk Fessenheim dringend erforderlich. Durch eine regelmäßige Berichterstattung in den öffentlichen Kreistagssitzungen kann diese Lücke geschlossen werden.

Dr. Martin Richter         Dora Pfeifer-Suger             Barbara Schweier

Erstellt am Donnerstag, 1. Juli 2010
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Antrag: Einrichtung eines gewählten Behindertenbeirats und einer bzw. eines Behindertenbeauftragteng

An Frau Landrätin  Dorothea Störr-Ritter                                   1. Juni 2010

  Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Behandlung und Abstimmung im Kreistag:

 Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald unterstützt die Einrichtung eines gewählten Behindertenbeirats und eines Behindertenbeauftragten als eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Anlauf- und Ombudsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen.

 Begründung:  

Wir halten die Einrichtung eines gewählten Behindertenbeirats und einer oder eines Behindertenbeauftragten, die/der vom Behindertenbeirat gewählt wird, für dringend notwendig. Die Liga der freien Wohlfahrtsverbände hat einen Vorschlag ausgearbeitet, der im großen Ganzen praktikabel ist und in die Praxis umgesetzt werden kann.

 Die im März 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention erfordert für alle Beteiligten ein Umdenken in allen Bereichen und die Umsetzung in die Praxis verlangt erhebliche Veränderungen. Dabei kann ein Behindertenbeirat wertvolle Dienste leisten, da die Bedürfnisse und Erfordernisse von Menschen mit Behinderung durch die Betroffenen selbst am besten eingebracht werden können.

 Die oder der Behindertenbeauftragte soll eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Anlauf und Ombudsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen sein, der bei Unstimmigkeiten mit Leistungserbringern und Leistungsträgern als

 Vermittler auftritt. Dadurch können Missverständnisse schneller geklärt und Kontroversen leichter beigelegt werden. Mit sehr geringen Kosten kann so eine Service- und Vermitt-

lungsstelle für Menschen mit Behinderung geschaffen werden, die für alle Beteiligten Vorteile bringen wird.  

 Barbara Schweier                                                               Dora Pfeifer-Suger

Erstellt am Dienstag, 1. Juni 2010
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Sitzung der Kontrollkommission – Störfälle in Fessenheim

                                                                               19. 02.2010

 Sehr geehrte Frau Störr-Ritter,      

 im Atomkraftwerk Fessenheim haben sich in den letzten Monaten zwei Störfälle ereignet, die erneut Anlass zur Besorgnis hinsichtlich des Zustandes des Atomkraftwerks geben und über deren Ursachen und Hintergründe es noch Informationen bedarf.

 Wir bitten Sie deshalb bei der in Kürze anstehenden Sitzung der Kontrollkommission die beiden unten aufgeführten Zwischenfälle anzusprechen und auf Informationen und Aufklärung zu dringen.

  1.  Ende Oktober war bekannt geworden, dass aus einem Leck in einer Treibstoffleitung zur Versorgung der Notstromaggregate größere Mengen an Dieselöl ausgetreten waren und zu einer Verunreinigung des Grundwassers geführt hatten. Aus der Antwort des Umweltministeriums auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Bärbl Mielich geht hervor, dass nicht geklärt ist ob es sich um eine oder mehrer lecke Stellen handelt und wo diese sich befinden.Weiter ist nicht bekannt, ob die Leitung mittlerweile stillgelegt ist und ob bzw. wie die Treibstoffversorgung der Notstromaggregate beim Eintritt eines Störfalls erfolgt und wie diese bei einem Totalabriss der Treibstoffleitung gesichert ist. Unklar ist auch warum bei der Kontrolle im September das Leck oder evtl. Korrosionsschäden nicht entdeckt wurden
  2.  Am 27. Dezember 2009 hatte sich ein weiterer schwerwiegender Zwischenfall ereignet. Beim Wiederanfahren von Block 2 des Atomkraftwerks Fessenheim waren Pflanzenreste in das Kühlsystem gelangt und hatten dieses teilweise verstopft. Glücklicherweise hatte die reduzierte Durchsatzleistung ausgereicht, um in ausreichendem Maße Wärme abzuführen. Hier gilt es zu klären, wie es passieren konnte, dass ein Trommelsieb aus einer Verankerung gesprungen und größere Mengen Pflanzenreste in den Kühlkreislauf gelangen konnten.
  3.   Im Atomkraftwerk Fessenheim gibt es Probleme mit Dampferzeugern. Vibrierende Röhren stellen ein gewisses Sicherheitsrisiko dar, da es leicht zu Leckagen kommen kann.  Bereits im März 2008 war Radioaktivität durch ein Leck in den Sekundärkreislauf gelangt.

Auch hier besteht erheblicher Klärungsbedarf wie das Problem gelöst werden soll und ob die Dampferzeuger ausgetauscht werden sollen.

  Für Ihre Bemühungen sehr herzlichen Dank

 Mit freundlichen Grüßen

 Dr. Martin Richter

Erstellt am Freitag, 19. Februar 2010
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Antrag Umgestaltung „Rimsinger Ei“ zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Beseitigung des Unfallschwerpunkts

An Frau Landrätin  Dorothea Störr-Ritter    5. Februar 2010                            

Sehr geehrte Frau Landrätin  Störr-Ritter,

 nach Verlautbarungen aus dem Innenministeriums, konnte die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich B31 / L134 / K4999 , sogenanntes „Rimsinger Ei“, trotz mehrfachen Verkehrsschauen und daraus folgenden geänderten Beschilderungen  bislang nicht erhöht werden.

 Die Fraktion B90/Die Grünen sieht dringenden Handlungsbedarf , diesen Kreuzungsbereich  mit seiner komplizierten, atypischen Verkehrsführung baulich umzugestalten, um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen.

 Begründung:

 In den letzten fünf Jahren haben sich dort laut Auskunft des Innenministeriums vom 26.10.09 auf eine Anfrage (Drucksache 14/5203) von Bärbl Mielich, MdL,

  •  38 statistikrelevante Verkehrsunfälle
  • mit 24 leicht- und 4 schwerverletzten Personen ereignet.

 Als Unfallursache werden Vorfahrtsverletzungen genannt, obwohl der bauliche Zustand der Verkehrseinrichtung ohne Mängel und die Sichtverhältnisse nach Aussage des Ministeriums gut seien. Wir sehen darin den Beweis, dass mancher Verkehrsteilnehmer mit diesem komplizierten Straßengeflecht und der atypischen Verkehrsführung überfordert ist.

 Zur Behebung der Problematik wurde vom Ministerium in Aussicht gestellt, dass im Rahmen eines in Kürze zu erfolgenden Ortstermins die Anordnung einer Fahrstreifenverengung der B31 mittels Markierungen und Baken geprüft werden solle. Tatasache ist, dass bislang alle Bemühungen durch Änderungen der Beschilderung und Markierung diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen, gescheitert sind.

   Mit einer Umgestaltung des „Rimsinger Ei´s“ zu einem oval ausgestalteten Kreisverkehrsplatz, wie von Bärbl Mielich angeregt, würde man laut Aussage des Ministeriums aufgrund der unterschiedlichen Verkehrsbelastung auf den insgesamt fünf Ästen keine signifikante Erhöhung der Verkehrssicherheit erreichen können. Die Streckencharakterisitik der B31 würde durch solch eine Anlage unerwartet unterbrochen, mit entsprechenden verkehrlichen und sicherheitsrelevanten Nachteilen wäre zu rechnen.

Dieser Argumentation können wir uns nicht anschließen. Kreisverkehrsplätze auf Bundesstraßen sind inzwischen weit verbreitet und auch akzeptiert. Unsere Nachbarn in Frankreich machen es uns schon seit Jahren vor. Durch eine entsprechende Beschilderung und einer stationär überwachten Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich könnte die Verkehrssicherheit zusätzlich erhöht werden.

 Die Fraktion B90/Die Grünen regt zur Entschärfung des Unfallschwerpunkts „Rimsinger Ei“

  •  eine bauliche Umgestaltung des Kreuzungsbereichs B31 / L134 / K4999  zu einem oval ausgestalteten Kreisverkehrsplatz  (siehe Anlage):  Ergänzung einer Schleife im südlichen Bereich und Schließung der Querverbindung sowie
  • eine stationär überwachte Geschwindigkeitsbegrenzung direkt vor und im Kreisverkehrsbereich an.

 Wir beantragen, dass die Verwaltung diese Umgestaltungsmaßnahmen auf ihre Machbarkeit überprüft und sie beim nächsten vom Ministerium bereits angekündigten Ortstermin vorstellt und  berücksichtigt.

 Wir sehen den Landkreis in der Verantwortung, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Beseitigung dieses Unfallschwerpunkts aktiv zu werden und entsprechende Eingaben an die dafür zuständigen Behörden in Bund und Land zu machen.

 Mit freundlichen Grüßen

 Karin Müller-Sandner

Für die Fraktion B90/Die Grünen

Erstellt am Freitag, 5. Februar 2010
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Antrag Baukostenzuschuss für Servicewohnprojekt

Redebeitrag Kreistagssitzung 21.12.09                                                                                Dora Pfeifer-Suger

Wir beantragen 100 000.- Euro in den Haushalt einzustellen, für einen Baukostenzuschuss für den Neubau des Service-Wohnprojekts des Rings der Körperbehinderten e. V. am Seepark in Freiburg.  Hier entstehen barrierefreie und rollstuhlgerechte Mietwohnungen für Menschen mit körperlicher Behinderung. Im Haus vorhanden ist ein Assistenzservice, für den eine relativ geringe monatliche Paulschale bezahlt wird.

 Wenn der Landkreis einen Baukostenzuschuss gewährt, bekommen auch Menschen mit körperlicher Behinderung aus dem Landkreis gute Chancen als Mieter für die neu entstehenden Wohnungen. Soweit uns bekannt ist, ist die Interessentenliste für die  Service-Wohnungen  ziemlich lang. Auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis stehen da drauf auf dieser Liste. 

 Das Service-Wohn-Angebot ermöglicht es körperlich behinderten Menschen, die einen mehrmals täglich wiederkehrenden Assistenzbedarf haben, mit einem hohen Grad an Selbständigkeit und Unabhängigkeit in einer eigenen Wohnung zu leben. Im Landkreis gibt es kein vergleichbares Angebot. Ein flexibel einsetzbarer 24-Stunden Assistenzservice kann nicht dezentral angeboten und organisiert werden. Und wenn, dann wäre er sehr teuer bzw. nicht bezahlbar. Ein solches Service-Angebot ist für den Einzelnen nur bezahlbar, wenn eine bestimmte Anzahl  Mieter oder Mieterinnen in einem Haus oder in unmittelbarer Nähe diesen Service beanspruchen. Die Alternative zu diesem Servicewohnen ist für viele Menschen mit Handicap nur die Unterbringung in einem Altenpflegeheim, was nach unserem Dafürhalten für junge Menschen nicht zumutbar ist.

 Es geht in dieser Wohnanlage nicht alleine um barrierefreien Wohnraum, sondern vor allem auch um das Assistenzangebot, das für viele der betroffenen Menschen erst ein selbständiges Leben ermöglicht. Dass es nicht damit getan ist, dezentral z. B. in verschiedenen Gemeinden im Landkreis barrierefreien Wohnraum zu schaffen, liegt auf der Hand.

 Die Alternative wäre, im Landkreis eine solche Service-Wohnanlage zu bauen. Für den Landkreis käme dies aber ungleich teuerer. Und bei der angespannten Finanzlage die auch noch die nächsten Jahre anhalten wird sehe ich für die zeitnahe Finanzierung eines solches Vorhabens keine so guten Chancen. Durch die Unterstützung des Neubaus in Freiburg entstehen relativ kurzfristig entsprechende Wohnungen  für Interessenten aus dem Landkreis.

 Wir bitten Sie deshalb, im Interesse der betroffenen Menschen, unserem Antrag zuzustimmen.

Erstellt am Montag, 21. Dezember 2009
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Teilhabeplan, Redebeitrag zur Kreistagssitzung 21.12.09 Dora Pfeifer-Suger

 Teilhabeplan 2007 – 2017  für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

 Sehr geehrte Frau Störr-Ritter, sehr geehrte Damen und Herren,

 zuerst möchte ich allen, die an dem Teilhabeplan mitgearbeitet haben meine Hochachtung und meinen Dank aussprechen für dieses sehr ausführliche und umfangreiche Werk, das heute zur Verabschiedung ansteht. Hier steckt sehr viel Arbeit und Fachwissen drin.

 Der Teilhabeplan bietet gute Perspektiven zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. An zwei Stellen wünschen wir uns allerdings noch eine kleine Änderung und haben dazu zwei Anträge gestellt auf die ich gleich zurückkommen werde.

 Eine inklusive Gesellschaft muss das Ziel unser aller Bemühungen sein. Inklusion heißt die neue Aufgabe der wir uns in allen Bereichen stellen müssen. Inklusion bedeutet, dass die Gesellschaft sich anpasst an die Möglichkeiten und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, um allen die Möglichkeit zur Teilhabe zu geben.

 In den Bereichen Wohnen und Arbeiten enthält der Teilhabeplan dazu gute Perspektiven.  Im Bereich Kindergarten und Schule vermissen wir aber konzeptionelle Ansätze um die Integration, oder um den weiterführenden Begriff zu verwenden, die Inklusion von Kindern mit Behinderung in die Regelkinderkindergärten und Regelschulen voranzutreiben.

 Es wird zwar festgestellt, dass der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bei den Integrationshilfen für Kinder mit Behinderungen in allgemeinen Kindergärten weit unter dem Landesdurchschnitt liegt. Bei der Anzahl von betreuten Kindern mit Behinderung in Regelkindergärten pro 1000 Einwohner liegt unser Landkreis im Verhältnis zu anderen Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg ziemlich weit hinten auf der Scala. Bei der Einzelintegration durch Integrationshilfen unter der Hälfte des Landesdurchschnitts.

Da der Landkreis planungsverantwortlich für eine bedarfsgerechte Infrastruktur ist, gehört dazu u. E. auch ein Konzept zur Integration von Kindern mit Behinderungen in allgemeine Kindergärten. Vorgesehen ist aber lediglich ein integriertes Gesamtkonzept für die Versorgung mit Schulkindergärten für Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung.

 Die Inklusion muss mit der Geburt bzw. mit der Feststellung der Behinderung beginnen. Das vor allem in Baden-Württemberg praktizierte System des Sortierens bzw. Aussortierens ist nicht mehr zeitgemäß und steht im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Die Automatisation: Sonderschulkindergarten –, Sonderschule – Werkstatt für Menschen mit Behinderungen muss im Interesse aller Beteiligter durchbrochen werden.

 Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Gewährleistung eines integrativen Bildungssystems auf allen Ebenen und lebenslang. Die Vertragsstaaten müssen sicherstellen, dass „Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden…“

Für den Kindergarten als Vorstufe zur Schule bzw. als Vorbereitung für die Schulzeit muss das gleiche gelten.

Die Sonderschulpflicht wurde in Baden-Württemberg abgeschafft, aber integrative Schulen sind nicht grundsätzlich zugelassen. Im Hinblick auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wird aber der Weg nicht an einem integrativen Schulsystem vorbeiführen. Wir hätten uns auch hier weitergehende konzeptionelle Ansätze für inklusive Schulen gewünscht.

 Nun zu unseren Anträgen:

Wir möchten auf Seite 25, im untersten Absatz wo es um die Überprüfung und  Anpassung der Therapie- und Behandlungspläne geht, anstelle der vorgeschlagenen Textes, den Wortlaut der Rechtsverordnung der Bundesregierung aufgenommen haben, die da heißt: „Der Therapie- und Behandlungsplan wird entsprechend dem Verlauf des Förder- und Behandlungsplans angepasst, spätestens nach Ablauf von 12 Monaten.“

 Dass die Wirksamkeit der Therapien nach einer gewissen Zeit überprüft wird, um abzuklären ob die Maßnahmen die richtigen sind oder ob der Therapie- und Behandlungsplan geändert und angepasst werden muss, ist notwendig. Aber bei  Zeiträumen von höchstens 6 Monaten also in der Regel unter 6 Monaten können kaum Ergebnisse erwartet werden, und die Belastung für die betroffenen Eltern und Kinder sind unverhältnismäßig hoch. Ebenso wie der Aufwand für die Verwaltung, von der die von den beteiligten Fachleuten erstellte Verlaufsdiagnose und die weiteren therapeutischen Maßnahmen ja geprüft und genehmigt werden müssen.

 Die in der Rechtsverordnung des Bundes getroffene Regelung lässt genügend Spielraum, um in Einzelfällen, wo sich eine Notwendigkeit ergibt, relativ kurze Zeiträume für die Durchführung einer Verlaufsdiagnostik anzusetzen. Abweichende Regelungen werden unweigerlich zu juristischen Auseinandersetzungen führen, die so bereits im Vorfeld vermieden werden können.

 Als zweites beantragen wir, unter Perspektiven auf Seite 122 / 123 mit aufzunehmen:

„Angestrebt wird die Einrichtung eines gewählten Behindertenbeirats und eines Behindertenbeauftragen, als von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Anlauf- und Ombudsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen“.

Es hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass eine  Ombudsstelle als Vermittler zwischen den Betroffenen, den Leistungsträgern und den Leistungserbringern notwendig und sinnvoll wäre. Unzufriedenheit, Verunsicherung und Konflikte zwischen den Verschiedenen Interessengruppen könnten so teilweise verhindert oder relativ schnell gelöst werden.

Erstellt am Montag, 21. Dezember 2009
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Anträge zum Teilhabeplan

21. Dezember 2009

Teilhabeplan 2007 – 2017

Für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Antrag 1:

Wir beantragen auf Seite 25, im untersten Absatz folgende Änderung:

Den Satz:  „Der Therapie- und Behandlungsplan muss mindestens halbjährlich an die Entwicklung des Kindes angepasst werden“, zu ersetzen durch den Wortlaut der Rechtsverordnung der Bundesregierung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder:

„Der Therapie- und Behandlungsplan wird entsprechend dem Verlauf des Förder- und Behandlungsplans angepasst, mindestens nach Ablauf von 12 Monaten“ 

 Antrag 2:

Seite 122/123 Perspektiven

Hier stellen wir den Antrag in folgenden Abschnitt mit aufzunehmen:

„Beabsichtigt ist die Einrichtung eines gewählten Behindertenbeirats und eines Behindertenbeauftragten, als eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Anlauf- und Ombudsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen“.  

 Die Begründung erfolgt jeweils mündlich

 Mit freundlichen Grüßen

 Barbara Schweier

Erstellt am Montag, 21. Dezember 2009
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Kein Geld vom Landkreis für die Vorplanung zum Falkensteigtunnel

Redebeitrag Kreistagssitzung 9.11.09                           Karin Müller-Sandner

 Die Verwaltung empfiehlt der Vorfinanzierung des RE-Entwurfs für den Falkensteigtunnel trotz der damit verbundenen Kostenrisiken zuzustimmen, in der vagen Hoffnung, dadurch die Höherstufung des Projekts im kommenden BVWP zu erreichen. 

 Nach Meinung von B90/Die Grünen ist nicht nur das Kostenrisiko vollkommen unkalkulierbar, sondern die Ausgabe an sich sinnlos und in Zeiten leerer Kassen nicht zu verantworten, wie ich nachfolgend noch erläutern möchte.  Deshalb kann unsere Fraktion der Empfehlung der Verwaltung nicht folgen. Wir werden den Antrag ablehnen.

 Wir können die Begründung direkt aus der Beratungsvorlage ableiten:  

  •  Nach Auskunft des Bundes ist das Ergebnis des Linienabstimmungsverfahrens für das Verfahren zur Fortschreibung des BVWP im Jahr 2015 ausreichend.  à Laut telefonischer Auskunft von Herrn Simon wird das Ergebnis in Kürze erwartet und somit mehr als rechtzeitig bereitliegen.
  • Die Vorlage eines RE-Entwurfs ist weder zwingende Voraussetzung noch eine Garantie für die Höherstufung des Projekts.
  • Ein vorfinanzierter RE-Entwurf könnte hilfreich sein, dass sich die Chancen der Höherstufung des Projekts verbessern. 
  • Für diese vagen  Aussagen können wir keine 2,3 Mio € Steuergelder bereitstellen, die an anderer Stelle dann dringend fehlen. Vor allem aber auch deshalb nicht, wenn wir die folgende  Feststellung in der Beratungsvorlage berücksichtigen, die da lautet Zitat: „Letztendlich bleibt die Einstufung aber eine politische Entscheidung des Bundestags“.

 Und um nichts anderes geht es: Es handelt sich um eine rein politische Entscheidung, welche Dringlichkeit dem Falkensteigprojekt letztendlich beigemessen wird.  Wenn der Falkensteigtunnel politisch gewollt ist – das allein ist ausschlaggebend  – wird er auch in den vordringlichen Bedarf kommen, unabhängig davon ob ein RE-Etwurf bereits vorliegt oder nicht.  

 Ein vorfinanzierter Richtlinienentwurf, dessen tatsächliche Verwertbarkeit letztendlich nicht gesichert ist, treibt nur die Gesamtkosten dieses Projekts  unnötig in die Höhe. Die Zinsen und 50% der schon geleisteten Ingenieurskosten  – alles Steuergelder-  sind auf jeden Fall verloren.

 Wenn diese Praxis –  Vorfinanzierung von Planungen mit dem Zweck beim Bau vor anderen Projekten eingestuft zu werden – um sich greift, werden flächendeckend Steuergelder in den Sand gesetzt. Dies wäre dann höchstens ein Konjunkturprogramm für Planungsbüros und Gutachter.  Die lange Priorisierungsliste würde dadurch keineswegs kürzer oder schneller abgearbeitet werden.

 Bei der heutigen prekären Finanzsituation in Bund, Land und Kreis ist solch ein Vorgehen nicht zu verantworten und wird von uns Grünen nicht mitgetragen.

  Zu der Problematik in Falkensteig möchte ich anmerken:

 Wir alle wissen, dass der Ausbau der B31-Ost als möglichst leistungsstarke Transitstrecke quer durch den Schwarzwald einerseits höchstumstritten und bekämpft aber letztendlich politsch so gewollt war. Inzwischen wurde Stück für Stück umgesetzt. Nur wenige Großbauprojekte dazwischen stehen noch aus. Das kann man bedauern oder begrüßen, für schädlich oder für nützlich halten. Das ist ein anderes Thema und steht heute nicht zur Debatte.

 Die Menschen in Falkensteig aber haben tagtäglich mit den Konsequenzen der erfolgten Baumaßnahmen zu leben.

 Natürlich fühlt sich der Kreis und fühlen wir uns als Mandatsträger dazu verpflichtet, die Falkensteiger jetzt mit dem immer stärker zunehmenden Verkehr nicht im Regen stehen zu lassen. 

 Mit der heutigen Bereitstellung von 2,3 Mio €  ist den Menschen in Falkensteig nicht geholfen. Damit können wir uns nicht freikaufen. Das muss uns allen klar sein.

 Solange der Verkehr mitten durch Falkensteig rollt, steht die Politik in der Verantwortung alle alternativen Maßnahmen zur Eindämmung der Verkehrsbelastung zu ergreifen: Bemautung, Tempolimits, Nachfahrverbote für Lkw, Pförtnerampel  uä., und zwar umgehend.

 Unsere Aufgabe im Kreis muss sein – und das wird einiges an Kraft und Anstrengung kosten –  diese Maßnahmen notfalls gegen viele Widerstände durchzusetzen. Aber da werden wir nicht drumrumkommen.

 Nur so ist den Falkensteiger Bürgerinnen und Bürgern geholfen. Damit haben die Falkensteiger uns Grüne und hoffentlich auch alle anderen Fraktionen uneingeschränkt auf ihrer Seite.

Erstellt am Montag, 9. November 2009
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